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aktualisiert am 19/03/2023 von Patrick

Entschädigung bei Flugverspätung oder Annulierung? Gerade in den letzten 2 Jahren sind viele Flüge ausgefallen oder waren verspätet. Aus diesem Grund habe ich mich mit dem Thema Entschädigung bei Flugverspätung oder Annulierung beschäftigt. Da das sicher auch für euch interessant sein könnte, habe ich mal eine kleine Übersicht zur Fluggastverordnung erstellt.

Für wen gilt die Fluggastverordnung?

Es gibt ein paar einfache Voraussetzungen damit ihr die Fluggastrechte in Anspruch nehmen könnt.

  • Ihr wart im Besitz eines gültigen Tickets.
  • Euer Flug startete oder landete innerhalb der EU.  Falls der Flug nur in der EU landet, mussl die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU haben.
  • Ihr wart pünktlich am Check-in (45 Min vor Abflug gelten als pünktlich). Dieser Punkt entfällt natürlich bei Annulierung des Flugs.

Entschädigung bei Flugverspätung oder Annulierung

Der Klassiker – Flugverspätung

Wir alle kennen es: Der Abflug verspätet sich. Leider folgt daraus nicht automatisch einen Anspruch auf Entschädigung.

  • Ab 2 Stunden Verspätung steht euch ein Anspruch auf Versorgungsleistung durch die Airline zu. Das können Verzehrgutscheine sein oder auch Ausgabe von Speisen und Getränken durch die Fluggesellschaft. Hinzu kommen 2 kostenlose Telefonate oder emails.
  • Bei mehr als 3 Stunden Verspätung gibt es einen Anspruch auf Entschädigungszahlung. Einzige Voraussetzung: Die Fluggesellschaft ist selbst für die Verspätung verantwortlich. Hier wird es wohl in den meisten Fällen die größten Streitpunkte geben. Denn nach eigenen Aussagen ist die Airline ja nie an etwas selber schuld, sondern in der Regel immer Andere. Man beruft sich auf „außergewöhnliche Umstände„.

Was sind außergewöhnliche Umtände?

Wie gesagt, aus der der Fluggesellschaft (insbesondere Ryanir) ist wohl fast alles ein außergewöhnlicher Umstand, der von der Entschädigungszahlung befreit.

Es gibt jedoch klare Regeln, was außergewöhnlich ist und was nicht. Im Zweifel ist leider noch immer eine Klage nötig (siehe dazu unten „Rechte durchsetzen“).

„Außergewöhnliche Umstände“ sind:

  • Sperrungen des Flughafens oder Luftraums
  • ppolitische Instabilität
  • unvermeidbare Sicherheitsrisiken
  • Streiks
  • Vögel im Triebwerk
  • Unwetter

Aber auch hier gilt. Streik ist nicht gleich Streik und führt nicht automatisch zu einem außergewöhnlichen Umstand. Lasst euch immer von einem Fachmann beraten oder prüft euren Anspruch auf entsprechenden Portalen (siehe unten)

Keine „außergewöhnlichen Umstände“ sind:

  • technische Probleme
  • schlechte Vorbereitung auf vorhersehbares Wetter (z.B. kein Enteisungsmittel)
  • Personalmangel
  • Missmanagement
  • Verzögerung durch Verspätung eines vorherigen Fluges (auch, wenn die ursprüngliche Verspätung durch außergewöhnliche Umstände auftrat)

Diese Dinge fallen unter den Verantwortungsbereich der Airline und müssen im Flugplan mit eingeplant werden.

Entschädigung bei Flugverspätung oder Annulierung
Ist die Airline für die Verspätung verantwortlich gelten obige Entschädigungssummen.

 

Annulierung des Flugs

Wenn euer Flug vollständig abgesagt wird, habt ihre andere Rechte.

  • Erstattung des Ticketpreises oder kostenlose Umbuchung auf anderen Flug
  • Wenn ihr weniger als 14 Tage vor Abflug von der Annulierung erfahren habt, stehen euch ggf, (außergewöhnliche Umstände ausgeschlossen) Ansprüche auf Entschädigung zu. Da die Regelungen hier sehr komplex sind empfehle ich einen Blick auf die Seite von Flightright.

Wie setze ich meine Rechte am besten gegenüber der Fluggesellschaft durch?

Da gibt es im Prinzip drei Möglichkeiten.

Entweder ihr kümmert euch selbst um alles und reicht eure Ansprüche direkt bei der Airline ein. Das heißt ihr müsst die entsprechenden Formulare auf der Homepage der Airline zusammensuchen, ausfüllen und mit den entsprechende Unterlagen an die Airline senden. Geht meist sicher online.

Allerdings vermute ich, dass man bei dieser Variante in der Regel einfach mit einer faulen Ausrede oder dummen Juristengeschwätz abgebügelt wird. Aber ein Versuch ist es allemal wert, denn ihr habt 3 Jahre Zeit eure Ansprüche geltend zu machen. Wenn es nicht klappt kommen Variante 2 und 3 ins Spiel

Variante 2, die mir deutlich bei gefällt ist die Abwicklung direkt über spezialisierte Unternehmen wie flightright, oder flugrecht.de. Hier könnt ihr direkt anhand eurer Flugnummer prüfen, ob ihr Anspruch auf Entschädigung habt. Die Höhe der Entschädigung wird euch in der Regel auch direkt angezeigt, auch die Höhe der Bearbeitungsgebühr wird in der Regel im voraus genannt.

Dann müsst ihr nur noch eure Unterlagen einreichen und ihr erhaltet nach erfolgreicher Durchsetzung automatisch euer Geld abzüglich der Gebühr des Anbieters. Das sind in der Regel 20-30% der Entschädigungssumme.

Solltet ihr von einer Flugverspätung, einem Flugausfall oder ähnlichem betroffen sein, empfiehlt sich auf jeden Fall ein Blick auf die oben genannten Seiten, da ihr hier weitere und detailierte Informationen zu euren Rechten findet. Die Stiftung Warentest hat hier ebenfalls einen sehr interessanten Beitrag veröffentlicht.

Variante 3 wäre sich an die SOEP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.). Hier wird auch kostenlos geholfen. Ob das so erfolgreich ist wie bei Variante 2 kann ich nicht beurteilen. Gerade Kandidaten wie Ryanair werden es wohl immer gerne auf eine Klage ankommen lassen.

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